Diese gepflegte und umfassend modernisierte Doppelhaushälfte in Hamburg-Jenfeld verbindet solide Bausubstanz, zeitgemäße Ausstattung und ein außergewöhnlich großzügiges Grundstück mit ca. 846 m² Fläche.
Das ursprüngliche Wohnhaus wurde ca. 1952 errichtet und im Jahr 2016 durch einen hochwertigen Anbau erweitert. Heute präsentiert sich die Immobilie als modernisiertes Zuhause mit ca. 122 m² Wohnfläche, verteilt auf 3,5 Zimmer, einem familienfreundlichen Grundriss und vielseitigen Nutzungsmöglichkeiten im Innen- und Außenbereich.
Bereits beim Betreten des Hauses empfängt Sie ein freundlicher Eingangsbereich mit anschließendem Flur. Im Erdgeschoss befinden sich ein weiteres Zimmer, ein im Jahr 2024 vollständig saniertes Tageslichtbad mit Dusche und Badewanne sowie der offen gestaltete Wohn- und Essbereich mit moderner Einbauküche aus dem Jahr 2016. Zwei Terrassentüren sorgen für viel Tageslicht und schaffen einen direkten Übergang auf die Terrasse und in den weitläufigen Garten.
Der Wohnbereich überzeugt durch eine angenehme Verbindung aus Offenheit, Komfort und Funktionalität. Im Erdgeschoss wurden unter anderem die Elektrik erneuert, dreifach isolierverglaste Fenster eingebaut, der Fußboden gedämmt und eine Fußbodenheizung ergänzt. Zusätzlich stehen klassische Heizkörper zur Verfügung. Die Terrassentüren verfügen über Sicherheits- und Thermoglasflächen.
Im Obergeschoss befinden sich ein Schlafzimmer sowie ein weiteres halbes Zimmer, das flexibel als Arbeitsbereich, Ankleide, Kinderbereich oder zusätzlicher Schlafbereich genutzt werden kann. Die Dachflächenfenster sind zweifach isolierverglast. Das Dach wurde mit einer 100er-Dämmung versehen, die Dachpfannen wurden im Jahr 2021 erneuert.
Auch technisch befindet sich die Immobilie in einem gepflegten und modernisierten Zustand. Die Gasheizung inklusive Anschluss stammt aus dem Jahr 2019, die Gasleitung wurde kürzlich erneuert. Alle Abwasserrohre wurden ausgetauscht, eine Dichtigkeitsprüfung liegt vor. Die Wasserleitungen wurden bereits in den 1990er-Jahren erneuert. Ein Kamin der Marke HARK wurde 2014 angeschafft und im Jahr 2025 fachgerecht angeschlossen. Ein Glasfaseranschluss ist in Vorbereitung.
Ein besonderes Highlight ist das ca. 846 m² große Grundstück. Der sonnige Garten bietet viel Platz für Familie, Freizeit, Erholung, Gartenliebhaber und individuelle Gestaltungsideen. Ein vorhandener Pool kann bei Bedarf wieder aktiviert werden. Eine Grillecke mit Holzpavillon schafft einen schönen Aufenthaltsbereich im Freien. Ergänzt wird das Angebot durch eine Garage mit integrierter Werkstatt und kleinem Kriechkeller, einen Carport, einen weiteren freien Stellplatz sowie einen zusätzlichen Schuppen bzw. Gartenhaus.
**Hinweis zum Erbbaurecht**
Das Grundstück wird im Erbbaurecht der Freien und Hansestadt Hamburg geführt. Der derzeitige Erbbauzins beträgt nach vorliegenden Angaben lediglich ca. 71 Euro im Jahr. Damit ist die laufende Grundstücksbelastung außergewöhnlich niedrig und im Vergleich zu heutigen marktüblichen Erbbauzinsen besonders attraktiv.
Das Erbbaurecht besteht nach aktueller Angabe bis zum 01.04.2051. Der Käufer erwirbt somit das Haus samt Erbbaurecht und nutzt das ca. 846 m² große Grundstück weiterhin zu dem derzeit sehr niedrigen jährlichen Erbbauzins.
Nach aktueller Auskunft ist ein Erwerb des städtischen Grundstücks derzeit grundsätzlich nicht vorgesehen. Die realistische und wirtschaftlich relevante Möglichkeit liegt vielmehr in einer frühzeitigen Prüfung einer Verlängerung bzw. Neuvereinbarung des Erbbaurechts. Eine solche Prüfung kann nach aktueller Auskunft insbesondere dann erfolgen, wenn konkrete Investitionen in das Objekt geplant sind, zum Beispiel Sanierung, Umbau, energetische Maßnahmen, Photovoltaik, Heizungsmodernisierung oder vergleichbare werterhaltende Maßnahmen. Voraussetzung hierfür ist nach aktuellem Kenntnisstand ein entsprechender Kostenvoranschlag über mindestens ca. 50.000 Euro.
Wird eine vorzeitige Verlängerung des Erbbaurechts genehmigt, wäre voraussichtlich auch der Erbbauzins neu zu vereinbaren. Der Käufer erhält dadurch die Möglichkeit, frühzeitig langfristige Planungssicherheit zu schaffen. Ohne eine solche Investitionsgrundlage erfolgt die reguläre Prüfung einer Verlängerung nach aktueller Auskunft voraussichtlich erst einige Jahre vor Ablauf des Erbbaurechts.
Zusätzlich enthalten die vorliegenden Erbbaurechtsunterlagen eine wichtige Absicherung für den Fall, dass das Erbbaurecht zum Ablaufzeitpunkt nicht verlängert wird. Bei Ablauf des Erbbaurechts ist nach den Vertragsunterlagen eine Entschädigung in Höhe von 2/3 des gemeinen Wertes der vorhandenen Bauwerke vorgesehen.
Diese Entschädigung bezieht sich auf das Gebäude und die baulichen Anlagen, nicht auf den Grundstückswert. Maßgeblich wäre der Gebäudewert zum Zeitpunkt des Ablaufs. Da die Immobilie 2016 umfassend erweitert und modernisiert wurde und weitere Modernisierungen wie Dachpfannen, Heizung, Badezimmer, Fenster, Fußbodenheizung, Elektrik und Leitungen erfolgt sind, ist hierbei nicht lediglich das ursprüngliche Baujahr 1952 zu betrachten.
Zur unverbindlichen Orientierung: Wenn man den heutigen reinen Gebäudewert, ohne Grundstück, beispielsweise mit ca. 350.000 Euro bis 450.000 Euro ansetzt, entspräche eine 2/3-Entschädigung rechnerisch ca. 233.000 Euro bis 300.000 Euro. Da die Entschädigung jedoch erst zum Ablaufzeitpunkt zu bewerten wäre, kann sich der maßgebliche Gebäudewert durch Baupreisentwicklung, Inflation, Zustand und laufende Instandhaltung verändern. Bei ordnungsgemäßer Instandhaltung kann die spätere Entschädigung deshalb deutlich über einem heutigen rechnerischen Ansatz liegen.
Diese Immobilie eignet sich ideal für Eigennutzer, die ein gepflegtes, modernisiertes Zuhause mit großem Garten in Hamburg suchen, den Vorteil eines außergewöhnlich niedrigen Erbbauzinses nutzen möchten und zugleich die Möglichkeit einer späteren langfristigen Erbbaurechtsverlängerung im Blick haben.



